Also, das ist kein Tipp (den Ärger kann ich nicht brauchen ...), sondern
nur eine Information, um Euch unnötige
Arbeit zu sparen. Bis zum 6. Lebensjahr Eures Kindes zahlt die
Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die
Euer Kind angerichtet hat, während Ihr die Aufsichtspflicht
verletzt habt. Wenn Ihr Eure Aufsichtspflicht erfüllt
habt, wird der Schadensanspruch von Eurer Versicherung abgewehrt, weil Ihr nicht
haftbar zu machen seid. Der
Geschädigte trägt den Schaden dann selbst. Konkret heißt das,
wenn Ihr neben dem Kind sitzt, das gerade
Eurer besten Freundin die Vase zerschlägt, zahlt sie selbst - wenn Ihr in der
Sekunde gerade mal auf der Toilette
wart, zahlt die Versicherung. Wie gesagt, das ist kein Tipp - sondern nur eine
Info, damit Ihr Schäden, die die
Versicherung nicht trägt, gar nicht erst melden braucht ...
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