Die gesetzliche Regelung schreibt vor, dass sich Jugendliche ohne Begeleitung Erwachsener erst ab 16
Jahren bis 24 Uhr in Gaststätten, Diskotheken etc. aufhalten dürfen. Doch den
Paragraphen des Jugendschutzgesetzes wird nicht immer Folge geleistet. Ganz im Gegenteil in vielen
Lokalitäten trifft man auch zu später Stunde Teenager, die natürlich mit Freunden
unterwegs sind und nicht von einer Aufsichtsperson begleitet.
Die Ausgehphase beginnt bei den meisten Kindern heute schon zwischen 12 und 14 Jahren. Aus Kindergeburtstagen unter elterlicher Leitung werden Geburtstagspartys und dieser private Rahmen wird schnell ausgedehnt auf das Besuchen öffentlicher Veranstaltungen. Eltern sind, was Ausgehzeiten angeht, oft verunsichert, vor allem, wenn laut Kind alle anderen viel länger weggehen dürfen.
Woran können sich Eltern orientieren und wie können sie Grenzen stecken, ohne ihr Kind
auszuschließen? Richtwerte, was in welchem Alter erlaubt sein sollte, gibt es nicht. Das hängt eben ganz entscheidend von der Selbstständigkeit der Jugendlichen ab. Generelle Kriterien für Eltern sollten sein, ob sie sich auf ihr Kind verlassen können, sprich werden Verabredungen eingehalten; wie steht's mit der Pünktlichkeit; wie gut kommt das Kind alleine klar, findet es sich überall durch oder braucht es noch Hilfe? All das sind Aspekte, die in den Ausgehregeln berücksichtigt werden sollten.
Außerdem spielt natürlich im konkreten Fall der Rahmen eine Rolle: Über diese Bedingungen sollte auch mit dem Kind gesprochen werden. Eine Entscheidung aufgrund dieser Basis ist nachvollziehbar und verständlich. Das Kind lernt so, was akzeptabel ist und was nicht und kann es verstehen. Welche Ausgehzeiten andere Eltern für ihre Kinder festlegen, ist nicht wirklich wichtig. Das Thema Ausgehen sollte zwischen Eltern und Kind ausgehandelt werden. Was Freunde angeblich dürfen, fließt in die Diskussion nur begrenzt ein. Mit Freunden unterwegs sein, gehört für Kinder und Jugendliche einfach dazu. Daher dürfen sie nicht von allen Aktivitäten ausgeschlossen sein. Grundlegend ist, was ich meinem eigenen Kind zutraue. Natürlich sollten sich beide Seiten mit dem Verhandlungsergebnis arrangieren können. Die Ausgehregeln können mit bestimmten Vereinbarungen verknüpft werden, wie zum Beispiel, dass angerufen wird, wenn das Kind später als geplant nach Hause kommt. Die Eltern müssen sich auf die Informationen ihrer Kindes über den Aufenthaltsort verlassen können. Man kann Kinder nicht von Diskos und Kneipen fernhalten. Sie werden auch früher oder später mit Alkohol und Drogen konfrontiert. Wichtig ist, dass Kinder darauf vorbereitet werden. Sie müssen lernen mit der Situation umzugehen. Die Frage des Alkoholkonsums muss eindeutig geklärt werden. Konsequenzen sollten aufgezeigt werden. Wenn sich das Ganze einmal eingespielt hat, ist es nur selten noch ein Problem. Keine Lösung ist, dass Eltern ihre Kinder begleiten. Meist ist das für Kinder wie Eltern peinlich. Jugendliche wollen ja gerade selbstständig und erwachsen sein. Dazu müssen sie aber auch die Möglichkeit haben. Hält sich das Kind an die Absprachen beweist es Verantwortung und die organisatorischen Rahmenbedingungen können flexibler gehandhabt werden. Wichtig ist, dass Eltern den Reifegrad ihres Kindes beurteilen können und dieser in die Entscheidung, wie lange ein Kind wohin gehen darf, mit einfließt.
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