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Süßigkeiten im Kassenbereich
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Besuch im Supermarkt brachte mich nicht nur auf die Palme, sondern auch auf die Idee, alle betroffenen
Supermärkte zu informieren, daß ich als Kunde (Königin?) bei Ihnen nicht glücklich bin.
Da Sie viel Geld in die Werbung investieren und Ihnen Ihre Kunden angeblich sehr am Herzen liegen, wird Sie dies wohl brennend interessieren. Das Verhältnis Supermarkt : Kunde ist in Deutschland leider allgemein nicht ungetrübt, obwohl man mit ein wenig Eigeninitiative den meisten von Ihnen gestellten Hürden ihren Schrecken nehmen kann. Längst habe ich mich daran gewöhnt, im Kühlregal ganz hinten nach den frischen Produkten zu suchen und über fehlenden Service an der Obst-/Gemüse-, Fleisch- oder Käsetheke ärgere ich mich auch nicht mehr, seit ich diese Waren auf dem Wochenmarkt oder in Fachgeschäften kaufe. Die manchmal höheren Preise nehme ich für gute Qualitäten, freundliche Bedienung und Beratung gerne in Kauf. Dennoch läßt sich ein Einkauf im Supermarkt nicht ganz vermeiden. Im Prinzip würde ich auch gerne bei Ihnen einkaufen, wären da nicht die Süßigkeitengebirge an der Kasse.
Bestimmt ist es bisher Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, daß so manches Kleinkind ob der Süßigkeiten zu Brüllen beginnt und dies manchen Müttern Verdruß bereitet. Vermutlich liegt der ganzen Angelegenheit ein Irrtum zu Grunde. Sie denken vielleicht, daß Sie uns Mütter daran erinnern müssen, dem Nachwuchs Leckereien zu kaufen. Ich kann Sie beruhigen - selbst meine erst 2-jährige Tochter ist durchaus in der Lage dies beim Betreten des Supermarktes selbst zu tun.
Für mich persönlich wäre es viel sinnvoller, wenn Sie demnächst Toilettepapier und Katzenfutter an der Kasse deponieren würden, da ich eher dazu neige dieses beim Einkauf zu vergessen. Auch provozierten vergessene Süßigkeiten nicht ganz so prekäre Situationen, wie das Vergessen der anderen beiden Produkte.
Ich möchte Sie bitten zu bedenken, wie nervenaufreibend die Warterei an Ihren dünn besetzten Kassen ist, wenn das eigene, ansonsten durchaus entzückende Kind sich in ein rotköpfiges, brüllendes Monster verwandelt, sich wahlweise am Boden wälzt oder sich losreißt und Ihre Waren öffnet und anbeißt! Natürlich ist mir bewußt, daß ich diese Waren nicht bezahlen muß, da ich meine Aufsichtspflicht nicht verletze, wenn meiner Tochter dies trotz größter, mütterlicher Gegenwehr gelingt. Es ist aber doch ein Ärgernis für mich, andere Kunden und Ihre ohnehin schon gut ausgelasteten Angestellten.
Meinen Sie nicht auch, es wäre eine nette Geste von Ihnen, die Süßigkeiten aus den Kassenbereichen zu entfernen?
So verbleibe ich denn in sehnsüchtiger Erwartung Ihrer Antwort (, die ich umgehend auf den "Hausfrauenseiten" - die Internet Adresse finden Sie am Ende dieser Seite - veröffentlichen werde)
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kundin und Königin:
Carola ...