Der Etikettendolmetscher
Aromen
(aid) - Aromen gelten nicht als Zusatzstoffe, sondern als Zutaten.
Sie sollen Lebensmitteln einen besonderen Geruch oder Geschmack verleihen.
Dabei handelt es sich meistens um komplexe Gemische von verschiedenen
Aromastoffen. Sie werden in der Zutatenliste mit dem Wort "Aroma" oder einer
genaueren Bezeichnung oder Beschreibung angegeben, zum Beispiel "Erdbeeraroma"
oder "Extrakt aus Pfefferminz".
Der Zusatz "natürlich" bedeutet, dass das Aroma ausschließlich aus natürlichen
Aromastoffen oder Aromaextrakten besteht.
Natürliche Aromen werden
durch enzymatische, mikrobiologische oder physikalische Verfahren aus
Ausgangsstoffen pflanzlicher oder tierischer Herkunft gewonnen.
Naturidentische Aromen sind durch chemische Verfahren gewonnene
Aromastoffe, die einem Stoff pflanzlicher oder tierischer Herkunft gleichen.
Künstliche Aromastoffe sind durch chemische Synthese gewonnene
Aromastoffe, die aber nicht mit einem Stoff chemisch gleich sind.
Wird zusätzlich noch die Herkunft des Aromas angegeben (z. B. "natürliches
Erdbeeraroma"), dann muss das Aroma fast ausschließlich aus diesem Lebensmittel
stammen.
Werden Koffein oder Chinin als Geschmacksstoffe zugesetzt, dann muss das Wort
"Chinin" oder "Koffein" in der Zutatenliste direkt hinter dem Begriff "Aroma"
genannt werden.
aid, Franziska Röseberg