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Eltern
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Bis 1957 konnte der Ehemann ihren Job kündigen
ab 1957 bis 1977 muß dieser weiter mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar sein
Bis 1959 hatte der Vater das Letztentscheidungsrecht in allen Belangen, die das Kind betrafen
Seit 1976 kann die Frau bei der Heirat entscheiden, den Ehenamen an den Mädchennamen anzufügen
seit 1994 können beide ihren Namen behalten