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08/31/2006 "Berufsunfähigkeitsversicherung: Einmal Psycho immer Psycho"
"Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber für faire Natürlich kennen auch wir auch die Begründung der Versicherer für Aus unserer täglichen Beratungspraxis wissen wir: Frauen machen Versicherungsexpertinnen können bei derzeitiger Praxis nur dazu raten, Doch selbst das "Abwarten" dieser Fünfjahresfrist bringt oftmals Die FinanzFachFrauen fordern den Gesetzgeber aufgrund dieser - den Versicherern Spielregeln für die Risikoprüfung vorzuschreiben. - die Gesundheitsfragen in den Anträgen zu kontrollieren. Fragen wie - die Praxis der Datenerfassung im Sinne des auch sonst geltenden
Berufsunfähigkeitsversicherung: Einmal Psycho immer Psycho
FinanzFachFrauen fordern ein Ende der Stigmatisierung von Psychotherapie.
Köln. Die Bundesregierung plant die Neufassung des
Versicherungsvertragsgesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2008. Ende
August 2006 soll das Gesetz im Parlament verabschiedet werden. Aus
diesem Anlass fordert der Verbund der FinanzFachFrauen, vertreten
durch seine Pressesprecherin Heide Härtel-Herrmann:
Geschäftsbeziehungen zwischen Verbrauchern und
Berufsunfähigkeitsversicherern sorgt. Menschen, die sich wegen einer
durchgeführten Psychotherapie nicht gegen Berufsunfähigkeit versichern
können - Frauen nehmen die therapeutische Hilfe öfter in Anspruch als
Männer - dürfen nicht weiter stigmatisiert werden. Versicherte, die
bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung als
"Vorerkrankungen" in den letzten fünf Jahren eine Psychotherapie
angeben, werden heute fast immer abgelehnt. Unabhängig von der Dauer
der Behandlung und der angewandten Methode, also auch bei einer
Gesprächstherapie, die fünf Sitzungen dauerte. Die
Berufsunfähigkeitsversicherung gehört jedoch unbestritten zu den
wichtigsten persönlichen Absicherungen jeder erwerbstätigen Person.
Und wir meinen: Der Staat muss Verantwortung übernehmen, wenn der
Einzelne keine Alternativen zur privaten Absicherung gegen Invalidität
aus Krankheitsgründen hat.
diese Praxis. Denn die Trendzahlen der gesetzlichen Rentenversicherer
zu den Ursachen der Frühverrentung sagen aus: 38 Prozent der
Berufsunfähigkeit ist bei Frauen im weitesten Sinne auf die "Psyche"
zurückzuführen, bei Männern steigen die Zahlen rasch an und liegen bei
28 Prozent (Deutsche Rentenversicherung, Sommer 2006).
Undifferenziert und diskriminierend ist es jedoch, dass die
Privatversicherer nicht zwischen "psychisch kranken" Menschen, die
bereits erwerbsunfähig geworden sind und denen, die lediglich
Möglichkeiten zur Krisenbewältigung mit einer ambulanten
Psychotherapie in Anspruch nehmen, unterscheiden.
Psychotherapien oft als Prophylaxe gegen Erkrankungen und
Berufsunfähigkeit. Lebenskrisen, wie Scheidungen oder Verlust eines
nahen Angehörigen, können mit Hilfe einer Therapie besser bewältigt
werden. Die Psychotherapie gehört für den modernen Menschen zum
Repertoire der Bewältigungsstrategien in persönlichen Krisen.
Diejenigen, die in Stresssituationen stattdessen zur Flasche greifen,
werden locker versichert. Außerdem bestätigen Psychologen, dass nach
einer erfolgreichen Psychotherapie kein erhöhtes Gesundheitsrisiko
besteht."
Anträge auf Berufsunfähigkeit erst nach Ablauf der Fünfjahresfrist -
bei ambulanter Therapie üblich - zu stellen. Das Risiko bei dieser
Praxis: Wenn in der Zwischenzeit zum Beispiel ein Unfall mit
Rückenproblemen passiert, ist die umfassende Versicherbarkeit
möglicherweise sogar dauerhaft in Frage gestellt.
nichts. Wurde nämlich der Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung
bereits in den Vorjahren bei einem anderen Anbieter abgelehnt,
befindet sich ein Vermerk in der Versicherer-Zentraldatei. Alle
Versicherungsgesellschaften können auf diese Daten zurückgreifen und
die Kunden ablehnen, obwohl der Fünfjahreszeitraum längst verstrichen
ist. Begründung: Vertragsfreiheit der Privatversicherer.
Missstände daher dazu auf:
Nach fünf behandlungsfreien Jahren darf keine Ablehnung mehr wegen
ambulanter Psychotherapie erfolgen. Der Versicherer muss das Risiko
individuell prüfen (Risikozuschlag, Leistungsausschluss).
"Sind Sie schon mal von einem anderen Anbieter abgelehnt worden?" sind
nicht zulässig.
Datenschutzes zu standardisieren und zu überprüfen.