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08/29/2006 "Änderung des Arzneimittelgesetzes"

Änderung des Arzneimittelgesetzes


Der älteste Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e.V. fordert im Namen aller Mitglieder, dass alle homöopathischen Mittel komplett von der Verschreibungspflicht ausgenommen bleiben.

Petition

§ 48, 14. Novelle AMG sieht eine generelle Verschreibungspflicht für Arzneimittel vor, die Tieren verabreicht werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen. In Ergänzung dazu hat das Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen, die am 01.01.2007 in Kraft tritt.
Zu dieser Verordnung soll es eine Ausnahmeliste geben, aus der hervorgeht, welche Medikamente von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden. Von wem, wann und wie diese Liste erstellt wird, ist noch nicht bekannt.
Sollten homöopathische Medikamente nicht auf dieser Ausnahmeliste stehen, ist es den Tierheilpraktikern in Zukunft verboten, Nutztiere homöopathisch auch mit für die jeweilige Tierart zugelassenen homöopathischen Arzneimitteln zu behandeln.

Unterstützen Sie mit Ihrer Eintragung in unserer Unterschriftenliste unsere Forderungen!

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