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04/18/2005 "Strafrecht"Stalking" wird unter Strafe gestellt"

Strafrecht
"Stalking" wird unter Strafe gestellt

Ein neuer Straftatbestand soll Opfer wiederholter Nachstellungen besser
schützen. Wer anderen Menschen permanent auflauert, sie verfolgt oder
anderweitig fortwährend belästigt, hat danach bis zu drei Jahre
Haftstrafe zu befürchten.


Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Eckpunkte eines
entsprechenden Gesetzentwurfes zur Strafverfolgung von "Stalking" am 15.
April in Berlin vorgestellt.

Danach soll künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden
können, wer anderen Menschen permanent auflauert, sie verfolgt oder
bedroht, mit Anrufen oder E-Mails belästigt oder etwa in ihrem Namen
Waren bestellt, wenn dies das Leben des Opfers schwerwiegend und
unzumutbar beeinträchtigt. Taten sollen nur auf Antrag eines Opfers
verfolgt werden.

Die Bundesjustizministerin will den mit den Koalitionsfraktionen
abgestimmten Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett
einbringen. Dann könnte der Entwurf ebenfalls noch vor der Sommerpause
in den Bundestag eingebracht und zusammen mit einer entsprechenden
Initiative des Bundesrates beraten werden.

Der Begriff Stalking entstammt der englischen Jägersprache und bedeutet
soviel wie anpirschen oder auflauern.

>> Einzelheiten zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums