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04/18/2005 "Strafrecht"Stalking" wird unter Strafe gestellt"
Ein neuer Straftatbestand soll Opfer wiederholter Nachstellungen besser Danach soll künftig mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden Die Bundesjustizministerin will den mit den Koalitionsfraktionen Der Begriff Stalking entstammt der englischen Jägersprache und bedeutet >> Einzelheiten zum Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums
Strafrecht
"Stalking" wird unter Strafe gestellt
schützen. Wer anderen Menschen permanent auflauert, sie verfolgt oder
anderweitig fortwährend belästigt, hat danach bis zu drei Jahre
Haftstrafe zu befürchten.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Eckpunkte eines
entsprechenden Gesetzentwurfes zur Strafverfolgung von "Stalking" am 15.
April in Berlin vorgestellt.
können, wer anderen Menschen permanent auflauert, sie verfolgt oder
bedroht, mit Anrufen oder E-Mails belästigt oder etwa in ihrem Namen
Waren bestellt, wenn dies das Leben des Opfers schwerwiegend und
unzumutbar beeinträchtigt. Taten sollen nur auf Antrag eines Opfers
verfolgt werden.
abgestimmten Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause ins Kabinett
einbringen. Dann könnte der Entwurf ebenfalls noch vor der Sommerpause
in den Bundestag eingebracht und zusammen mit einer entsprechenden
Initiative des Bundesrates beraten werden.
soviel wie anpirschen oder auflauern.