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02/04/2004 "Warnhinweis bleibt frommer WunschNeue Kennzeichnung von Energydrinks"
(aid) - "Erhöhter Koffeingehalt" steht ab 1. Juli 2004 auf Getränken wie Energydrinks, sobald sie mehr Koffein enthalten als herkömmliche Kolagetränke, also mehr als 150 Milligramm pro Liter. Der Hinweis muss im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung stehen. Auch die Koffeinmenge muss hier angegeben werden, im Falle von Energydrinks z. B. "32 mg/100 ml". Vorteil dieser neuen Regelung: Verbraucher werden auf den Zusatz hoher Koffeinmengen hingewiesen. Nachteil: Der alte Warnhinweis "wegen des erhöhten Koffeingehaltes nur in begrenzten Mengen verzehren" entfällt. Fraglich ist, ob Verbraucher nun die gesundheitlichen Wirkungen von Energydrinks richtig einschätzen können. Sie müssten z. B. wissen, dass 32 Milligramm Koffein in 100 Milliliter mehr als die doppelte Koffeinmenge ist, die Kolagetränke enthalten. Sie müssten auch wissen, dass Koffein nicht nur die mentale Leistungsfähigkeit steigert, sondern auch die Ausscheidung von Flüssigkeit. Sie müssten weiter wissen, dass diese Wirkung im Falle von Energydrinks durch die Zutat Taurin verstärkt wird. Dies ist nämlich die Erkenntnis der EU-Kommission in ihrer neuesten wissenschaftlichen Stellungnahme zu Energydrinks vom 5. März 2003. Dieses Gutachten lag jedoch bei Verabschiedung der neuen Kennzeichnungsrichtlinie noch nicht vor. Alkohol schließlich wäre die dritte Substanz im Bunde, die harntreibend wirkt. Energydrinks sind also nicht nur für Schwangere und kleine Kinder als Durstlöscher ungeeignet. Sie sollten auch bei schweißtreibender sportlicher Tätigkeit oder in Verbindung mit Alkohol nicht in größeren Mengen genossen werden. So stellt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR, ehemals BgVV) am 18. März 2002 fest, "dass beim Konsum größerer Mengen derartiger Getränke im Zusammenhang mit ausgiebiger sportlicher Betätigung oder mit dem Genuss von alkoholischer Getränke unerwünschte Wirkungen nicht ausgeschlossen werden können". Das Institut fordert daher seit Jahren in wiederholter Regelmäßigkeit die Anbringung eines Warnhinweises, mit dem vor den unerwünschten Wirkungen nach Verzehr des Produktes gewarnt wird.
Warnhinweis bleibt frommer Wunsch
Neue Kennzeichnung von Energydrinks
aid, Gesa Maschkowski