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02/19/2003 "Erste Berufsordnung für Diplom-OecotrophologenVerbraucherschutz vor angeblichen Experten"
(aid) - Die Begriffe "Ernährungsberatung" bzw. "Ernährungsberater" sind gesetzlich nicht geschützt und können von jedem verwendet werden, so dass vielfältige Kurzausbildungen und Wochenendseminare scheinbar für diese Weitere Infos: Die Berufsordnung für freiberuflich tätige Diplom-Oecotrophologen ist als pdf-Dokument herunterladbar unter www.vdoe.de
Erste Berufsordnung für Diplom-Oecotrophologen
Verbraucherschutz vor angeblichen Experten
Tätigkeit qualifizieren. Um sich von diesen Angeboten abzugrenzen, einen verbindlichen Qualitätsmaßstab zu setzen und der Irreführung von Verbrauchern und Patienten vorzubeugen, hat der Verband der
Diplom-Oecotrophologen e.V. (VDOE) eine Berufsordnung verabschiedet, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist. Die Berufsordnung für Diplom-Oecotrophologen regelt als Standesrichtlinie die Grundsätze beruflichen Verhaltens mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige Dienstleistung bereitzustellen. Als Ehrenkodex gibt die Berufsordnung Anweisungen und Empfehlungen über das eigene Berufsverhalten, das Verhalten gegenüber dem gesamten Berufsstand und beruflichen Kooperationen. Sie dient aber auch dem besonderen Schutz von Patienten, Klienten und Kunden.
aid, Dorothee Maas und Harald Seitz