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Kinder -> Kleinkinder -> Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen und die Kleinkinder

 

Haftpflichtversicherung

Also, das ist kein Tipp (den Ärger kann ich nicht brauchen ...), sondern nur eine Information, um Euch unnötige Arbeit zu sparen.
Bis zum 6. Lebensjahr Eures Kindes zahlt die Haftpflichtversicherung nur für Schäden, die Euer Kind angerichtet hat, während Ihr die Aufsichtspflicht verletzt habt.
Wenn Ihr Eure Aufsichtspflicht erfüllt habt, wird der Schadensanspruch von Eurer Versicherung abgewehrt, weil Ihr nicht haftbar zu machen seid.
Der Geschädigte trägt den Schaden dann selbst.
Konkret heißt das, wenn Ihr neben dem Kind sitzt, das gerade Eurer besten Freundin die Vase zerschlägt, zahlt sie selbst - wenn Ihr in der Sekunde gerade mal auf der Toilette wart, zahlt die Versicherung.
Wie gesagt, das ist kein Tipp - sondern nur eine Info, damit Ihr Schäden, die die Versicherung nicht trägt, gar nicht erst melden braucht ...

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