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11/05/2003 ""

Farbstoffe in Lebensmitteln
Oft gibt es eine ungefärbte Alternative

(aid) - Das Auge isst mit, heißt es sprichwörtlich. Mit Farbstoffen werden
manche Lebensmittel entweder insgesamt als ganze Masse oder oberflächlich
gefärbt. Oft soll die Farbe den natürlichen Farbton wieder herstellen, der
durch Kochen oder andere Behandlungen verloren gegangen ist. In der
europäischen Union sind derzeit 43 unterschiedliche Farbstoffe zugelassen.
Darunter fallen künstliche Farbstoffe, die stabil sind gegen Hitze, Säure,
Licht, Anreicherungen von Natur-Farben oder natürliche Bestandteile von
Lebensmitteln. Bestimmte färbende Pflanzen- und Fruchtauszüge werden nicht
als Zusatzstoffe betrachtet, z. B. Karottensaft, Holundersaft,
Rote-Bete-Saft. Sie gelten als färbende Lebensmittel. Folgenden
Lebensmitteln dürfen Farbstoffe zugesetzt werden: 1.Künstliche Heiß- und
Kaltgetränke, Brausen, 2. brennwertverminderte Konfitüren, Konfitüren und
Erdbeer-, Himbeer- und Kirschkonserven, 3. Kandierten Früchten und
Fruchtteile, Cocktailkirschen und kandierte Gemüse, 4. Überzüge von
Süßwaren, Süßwaren, Dekorationen, 5. Dessertspeisen und Speiseeis, 6.
Feine Backwaren und Snacks, 7. Verschiedene Spirituosen, Aperitifweine und
Obstweine, 8. Margarine, Halbfettbutter, Butter, 9. Einzelne Käsesorten
und bestimmte Wurstspezialitäten, 10. Seelachs (Lachsersatz), Surimi,
Fischrogen, Räucherfisch, 11. Saucen, Würzmittel, Senf.
Farbstoffe müssen auf dem Etikett von verpackten Lebensmitteln
gekennzeichnet werden in der Zutatenliste mit ihrem Klassennamen gefolgt
von der chemischen Bezeichnung oder ihrer E-Nummer, die eine Art
Kurzschrift darstellt. Auf diese Weise kann der Verbraucher selbst
entscheiden, ob er gefärbte Lebensmittel kauft. In vielen Fällen gibt es
von dem Produkt eine ungefärbte Alternative.
aid, Ute Gomm