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10/24/2002 "Bericht über bestrahlte Lebensmittel"
(aid) - In ihrem ersten Bericht über die Bestrahlung von Lebensmitteln in
Bericht über bestrahlte Lebensmittel
Nur wenige nicht korrekt gekennzeichnet
der EU stellt die EU-Kommission fest, dass nur wenige bestrahlte
Lebensmittel im Handel sind, die nicht korrekt gekennzeichnet sind. Der
Bericht fasst die Ergebnisse nationaler Kontrollen im Zeitraum September
2000 bis Dezember 2001 zusammen. In diesem Zeitraum wurden über 6500
Lebensmittelproben untersucht, davon erwiesen sich 1,5 % als bestrahlt, aber
nicht entsprechend gekennzeichnet. In Deutschland wurden mit 5517 Proben
europaweit die meisten Lebensmittel auf Bestrahlung untersucht. 99,5 Prozent
der Proben waren nicht bestrahlt. Bestrahlt aber nicht ordnungsgemäß
gekennzeichnet waren lediglich 26 Proben. Es handelte sich hier um Gewürze
und Kräuter, Kräuterfrischkäse, getrocknete Pilze, Froschschenkel sowie eine
Probe Pistazien. Die Behörden im Vereinigten Königreich stellten allerdings
bei 42 % bestimmter Nahrungsergänzungen eine Bestrahlung fest. Da die
meisten dieser Nahrungsergänzungen in der EU nicht bestrahlt werden dürfen,
forderte die Kommission die anderen Mitgliedstaaten auf, in diesem
besonderen Bereich verstärkt zu kontrollieren. Die Bestrahlung getrockneter
aromatischer Kräuter oder Gewürze ist in der gesamten EU erlaubt. Fünf
Mitgliedsstaaten (Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande, VK) erlauben
darüber hinaus auf ihrem eigenen Gebiet die Vermarktung bestimmter
bestrahlter Lebensmittel wie etwa Frisch- und Trockenobst und Gemüse,
Geflügel, Garnelen, Fisch oder Froschschenkel. Gemäß der Richtlinie
1999/2/EG müssen alle bestrahlten Lebensmittel mit dem Hinweis "bestrahlt"
oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden, um dem
Verbraucher eine sachkundige Entscheidung zu ermöglichen. Diese
Kennzeichnungspflicht gilt auch für bestrahlte Lebensmittelbestandteile, die
in geringfügigen Anteilen in zusammengesetzten Lebensmitteln enthalten sind.
Es gibt Analyseverfahren, mit denen sich die Bestrahlung eines Lebensmittels
nachweisen lässt.
aid, Gesa Maschkowski